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Vorstand
Mitgliedschaft und Spenden
Geschichte
Verdienstvolle Mitglieder
   
 

  Ziele des Richard-Wagner-Verbands   

  - das Verständnis für das Werk Richard Wagners wecken bzw.  vertiefen,

  - die auf Anregung Richard Wagners gegründete Richard-Wagner-  
    Stipendienstiftung unterstützen,       
                                      

  - das regionale kulturelle Angebot bereichern.


Ein wichtiges Anliegen der Verbandstätigkeit gilt der Suche nach dem musikalischen Nachwuchs.

Alljährlich erhalten ca. 250 junge Künstler ein „Stipendium", das aus den Mitgliedsbeiträgen und Spenden der Richard-Wagner-Verbände finanziert wird.

Der Verband stellt ferner junge Solisten in öffentlichen Konzerten vor, deren Programme Werke nahezu aller musikgeschichtlichen Epochen umfasst.

Weltweit sind bisher ca. 150 Richard-Wagner-Verbände und Gesellschaften mit über 37000 Mitgliedern von allen Kontinenten im Richard Wagner Verband International e.V. vereint.  In Deutschland gibt es zurzeit in 50 Städten Ortsverbände.

Jedes Jahr findet der Internationale Richard Wagner Kongress statt, jeweils in einer anderen Stadt, um im Rahmen mehrtägiger gesellschaftlicher Veranstaltungen und Konzerten Erfahrungen auszutauschen und neue Anregungen zu erhalten.

Alle drei Jahre wird der Internationale Gesangswettbewerb für Wagnerstimmen ausgetragen. Die Bewerber werden von den Ortsverbänden empfohlen.                                                                

 Der Ortsverband Dresden erfüllt die Zwecke des Verbandes, indem er u.a. 

- Vorträge zum Thema „Wagner" und auch zu anderen aktuellen Themen veranstaltet,
 
- Konzerte, Liederabende, Klavierabende, Sängerportraits usw. veranstaltet,
 
- Fahrten zu Opernhäusern, Konzertsälen, Theatern und Museen des In- und Auslandes und Studienreisen organisiert,
 
- dem musikalischen Nachwuchs ein Podium für Auftritte bietet,

- einen Teil seiner Beitragseinnahmen und Spenden der Richard Wagner Stipendienstiftung überläst
 
- der Stiftung förderwürdige Stipendiaten vorschlägt.
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Als Mitglied
 
- können Sie ihr Wissen um Richard Wagner  und sein Werk vermehren („da lernt man nie aus"),
 
- tragen Sie dazu bei, das kulturelle Angebot in der Region Dresden zu erweitern,
 
- sind Sie Mäzen junger Sänger, Musiker und Bühnenschaffender,

- können Sie andere Städte mit ihren renommierten Kultureinrichtungen  kennenlernen. 


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                                                            Satzung
                                      

                  des Richard Wagner Verbandes
Ortsverband Dresden e.V.

                                                               § 1
                                         Name und Sitz des Verbandes


Der Ortsverband führt den Namen


                     „Richard Wagner Verband Ortsverband Dresden e.V.“

Er hat seinen Sitz in Dresden und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 487 eingetragen. Sein Sitz ist(*):

                                         Ahornweg 4,  01705 Pesterwitz

Er steht in Tradition und Nachfolge des 1909 gegründeten Richard Wagner Verbandes Dresden.Der Ortsverband ist unwiderrufliches Mitglied des Richard Wagner Verbandes International e.V. mit Sitz in Bayreuth.

Der Ortsverband ist an die Beschlüsse der Hauptversammlung dieses Verbandes gebunden, ist als Ortsverband Träger des Verbandslebens und regelt seine Angelegenheiten eigenständig und selbstverantwortlich.

                                                                § 2
                                                     Verbandszweck


Der Verband hat folgenden Zweck:

1.   Der Verband ist selbstlos tätig.
2.   Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3.   Der Verband soll das Verständnis für das Werk Richard Wagners  wecken und vertiefen.
4.   Er unterstützt die auf Anregung Richard Wagners gegründete Richard-Wagner- Stipendienstiftung.
5.   Der Verband fördert den künstlerischen Nachwuchs und trägt zum  kulturellen Geschehen in der Region bei.
6.   Er führt eigene kulturelle Veranstaltungen durch.
(*) ist zur Bestätigung eingereicht

                                                                                                                                  
                                                             § 3
                                                   
Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
                                                                                                                                                                                        

                                                                                                                                                                                              § 4
                                                 Gemeinnützigkeit


Der Richard Wagner Verband Ortsverband Dresden e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Vorstandsmitgliedern wird für ihre Tätigkeit keine Vergütung gewährt. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

                                                             § 5
                                                   Mitgliedschaft


Der Beitritt ist für natürliche und juristische Personen möglich.
Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung, die der Vorstand annimmt und durch Aushändigung der Mitgliedskarte bestätigt. Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss, Austritt oder Tod. Der Vorstand kann über das Ruhen der Mitgliedschaft beschließen.

Der Ausschluss aus dem Ortsverband kann durch Vorstandsbeschluss aus wichtigem Grund, oder wenn ein Mitglied trotz zweimaliger Mahnung seinen Beitrag nicht entrichtet hat, erfolgen.

Gegen diesen Beschluss des Vorstandes kann innerhalb 4 Wochen durch das betroffene Mitglied Berufung beim Vorstand erhoben werden. 

Über die Berufung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung mit dreiviertel Mehrheit.

Bis zu dieser Entscheidung bleibt die Mitgliedschaft erhalten.

Der Austritt aus dem Ortsverband erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist nur zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.

Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich für die Interessen des Ortsverbandes im Sinne dieser Satzung besonders verdient gemacht haben.
Diese Ernennung wird vom Vorstand ausgesprochen.

                                                             § 6
                                                        Beiträge


Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu entrichten. Beiträge werden mit dem 31. März des Geschäftsjahres fällig.
Der Jahresbeitrag wird auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung vor Beginn des neuen Geschäftsjahres beschlossen.
Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.

                                                              § 7
                                                          Organe


Die Organe des Ortsverbandes sind:  - der Vorstand,
                                                            - die Mitgliederversammlung.

                                                             § 8
                                                  Der Vorstand


Dem auf drei Jahre gewählten Vorstand obliegt die Geschäftsführung und die Repräsentation des Ortsverbandes nach außen.

Er besteht aus:  - dem Vorsitzenden
                          - dem stellvertretenden Vorsitzenden
                          - dem Schriftführer
                          - dem Schatzmeister
                          - zwei Beisitzern

Der Vorsitzende oder ein von ihm beauftragtes Vorstandsmitglied vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.

Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertritt den Ortsverband in der Hauptversammlung des Richard Wagner Verbandes International e.V.

Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit Mehrheitsbeschluss, wobei die Stimme des Vorsitzenden doppelt zählt, wenn Stimmengleichheit vorliegt.

Der Vorstandsvorsitzende beruft die Mitgliederversammlung ein. Er oder sein Stellvertreter leiten die Versammlung.

Beendet ein Vorstandsmitglied vor dem Ende der Amtszeit seine Vereinszugehörigkeit, ist für die noch verbleibende Zeit ein Ersatzmitglied zu wählen.

                                                             §9
                                     Die Mitgliederversammlung


Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich einmal statt.

Der Zeitpunkt, der Ort und die Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind allen Mitgliedern mindestens einen Monat vor deren Stattfinden schriftlich bekannt zu geben.

Anträge an die Mitgliederversammlung sind spätestens zwei Wochen vor dem Stattfinden beim Vorstand einzureichen.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben und Rechte:

- Entgegennahme des Tätigkeits-und Kassenberichtes des Vorsitzenden und
  Schatzmeisters,
- die Entlastung des Vorstandes,
- die Wahl des Vorstandes auf drei Jahre durch geheime Abstimmung,
- die Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
- die Beschlussfassung über Beitragsänderungen,
- die Beschlussfassung über Anträge,
- die Beschlussfassung über die Berufung anlässlich eines Ausschlusses.

Die ordentliche Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist.

Die Abstimmung ist auf Antrag von einem Drittel der anwesenden Mitglieder geheim durchzuführen.

Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Die außerordentliche Mitgliederversammlungist vom Vorstand aus wichtigen Gründen oder auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder einzuberufen. Für die Durchführung der außerordentlichen Mitgliederversammlung gilt das zur ordentlichen Mitgliederversammlung Gesagte entsprechend.

Über alle Sitzungen ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

                                                             § 10
                                      Auflösung des Ortsverbandes


Der Richard Wagner Verband Ortsverband Dresden e.V. kann nur in einer Mitgliederversammlung, in der mehr als 50 % der Mitglieder anwesend sein müssen, mit dreiviertel der abgegebenen Stimmen aufgelöst werden.

Bei der Auflösung des Ortsverbandes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das noch vorhandene Vermögen des Ortsverbandes an die Richard-Wagner-Stipendienstiftung mit Sitz in Bayreuth. Diese hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 23.06.1990                                                                               Geändert  durch  die  Mitgliederversammlung am  13.06.1998
Geändert  durch  die  Mitgliederversammlung am 22.05. 1999
Geändert  durch  die  Mitgliederversammlung am 05.12. 2004  
Geändert  durch  die  Mitgliederversammlung am 08.12. 2012                      
Geändert  durch  die Mitgliederversammlung am 02. 07. 2016